
Hierzu
gehören jene Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Beweglichkeit für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der
Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen
Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei
auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Zu
dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder
der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen
Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei
auf die Grundpflege mehr als 2 Stunden entfallen müssen.

Hierzu
gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5
Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 4 Stunden entfallen
müssen.
(Quelle: AOK "Leistung Spezial: Die soziale
Pflegeversicherung", Dezember 2003)